ARTEN VON UNIONSWEITER BEDEUTUNG
Die Liste der bedenklichen invasiven gebietsfremden Arten
Die Liste der bedenklichen invasiven gebietsfremden Arten steht im Mittelpunkt der IGA-Verordnung. Diese Liste ist dynamisch und die Kommission sowie die Mitgliedstaaten können neue Arten vorschlagen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Risikobewertung . Nähere Einzelheiten zum Verfahren, vom Vorschlag bis hin zur eventuellen Aufnahme einer Art, finden Sie hier.
Derzeit umfasst die Liste 88 Arten, und zwar 47 Tier- und 41 Pflanzenarten. Die erste Unionsliste trat am 3. August 2016 in Kraft. Die erste Aktualisierung der Unionsliste erfolgte am 2. August 2017. Mit der zweiten Aktualisierung am 14. August 2019 kamen 17 weitere Arten auf die Liste. Die dritte Aktualisierung am 2. August 2022 hatte die Aufnahme von 22 zusätzlichen Arten zur Folge.
Durch Anklicken erhalten Sie zusätzliche Informationen zu den gelisteten Arten:
Daneben finden Sie hier eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Broschüre mit allen gelisteten invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung.