Zuständige instanzen in BELGIEN
In Belgien ist die Umsetzung der europäischen IGA-Verordnung hauptsächlich auf den Naturschutz ausgerichtet, für den die Föderale Behörde und die Regionen gemeinsam zuständig sind. Denken Sie etwa an Grenzkontrollen, die Verwaltung der Wasserwege oder auch die Inspektionen in Tierhandlungen und Gartencentern. Deshalb sind in unserem Land verschiedene Behörden für die Durchführung der IGA-Verordnung zuständig.
Die Föderale Behörde ist zuständig für die Grenzkontrollen (Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie Ausnahmegenehmigungen) sowie für alle Angelegenheiten, die mit der Nordsee in Zusammenhang stehen (z. B. invasive gebietsfremde Meeresarten).
Die Regionen sind für den nationalen Handel verantwortlich, die Beschlagnahme von Arten (und diesbezügliche Ausnahmegenehmigungen), die Überwachung und die Kontrolle:
- Flandern: Departement omgeving, luik Leefmilieu, Natuur en Energie / Agentschap voor Natuur en Bos
- Wallonien: Wallonie Service Public
- Brüssel: Leefmilieu Brussel/Bruxelles environnement
Um eine kohärente und koordinierte Umsetzung der europäischen IGA-Verordnung zu gewährleisten, wurde zwischen der Föderalen Behörde, den Gemeinschaften und den Regionen im Juni 2020 eine Kooperationsvereinbarung beschlossen.