VON DER EUROPÄISCHEN IGA-VERORDNUNG BIS ZUR UMSETZUNG IN BELGIEN

DIE NOTWENDIGKEIT  VON KOORDINIERUNG und KOHÄRENZ

In Belgien teilt sich der Föderalstaat die Zuständigkeiten hinsichtlich der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten mit den Regionen (Flandern, Wallonien und Region Brüssel-Hauptstadt).

Naturgemäß halten sich Pflanzen und Tiere nicht an Verwaltungsgrenzen.  Zudem erfordern die meisten Bestimmungen der Verordnung ein gewisses Maß an Koordinierung, um Kohärenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Alleinige Entscheidungen von den jeweils betroffenen Behörden würden die Umsetzung der Verordnung deshalb unmöglich machen.

Aus diesem Grund wurde im Juni 2020 ein Kooperationsabkommen geschlossen. Diese Vereinbarung garantiert eine koordinierte Umsetzung der IGA-Verordnung in Belgien und sorgt für den erforderlichen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Parteien.  Hier finden Sie nähere Informationen über den Mehrwert der Kooperationsvereinbarung.

DREI BELGISCHE ORGANE, understützen die umsetzung

Das Kooperationsabkommen ermöglichte die Einrichtung von drei neuen nationalen Organen: das Nationale Wissenschaftliche Sekretariat, den Nationalen Wissenschaftlichen Beirat und den Nationalen Ausschuss für invasive gebietsfremde Arten. 

  • Der Nationale Ausschuss für IGA besteht aus Vertretern der  föderalen und regionalen Behörden. Der Ausschuss gewährleistet den Informationsaustausch und erarbeitet die belgischen Positionen zu den Fragen im Zusammenhang mit der IGA-Verordnung. Anschließend  stimmen die Minister auf der Umweltministerkonferenz darüber ab.

 

 

  • Der Wissenschaftliche_Beirat für IGA ist ein unabhängiges Beratungsgremium aus wissenschaftlichen Sachverständigen, die den Nationalen Ausschuss beraten.

  

  • Das Nationale Wissenschaftliche Sekretariat für IGA erleichtert die Arbeitsabläufe zwischen den verschiedenen Organen und unterstützt den Wissenschaftlichen Beirat bei der Beantwortung von Fragen des Nationalen Ausschusses.