BESCHRÄNKUNGEN
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 dürfen Sie lebende, für die Union bedenkliche invasive gebietsfremde Arten nicht vorsätzlich
- in das Gebiet der Union verbringen, auch nicht zur Durchfuhr unter zollamtlicher Überwachung;
- halten, auch nicht in einer geschlossenen Umgebung;
- züchten, auch nicht in einer geschlossenen Umgebung;
- in die, aus der und innerhalb der Union transportieren, außer in Einrichtungen, die der Beseitigung dieser Arten dienen;
- auf den Markt bringen, verwenden oder tauschen;
- zur Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung bringen, auch nicht in einer geschlossenen Umgebung;
- in die Umwelt freisetzen.
GENEHMIGUNGEN
Die zuständigen Behörden können hinsichtlich der oben aufgeführten Beschränkungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen:
- Genehmigungen, um Einrichtungen zu gestatten, die gelisteten Arten zurForschung und/oder Ex-situ-Erhaltung (für vom Aussterben bedrohte Arten) zu halten oder zur Herstellung von Produkten, welche die menschliche Gesundheit fördern. Die Erteilung solcher Genehmigungen unterliegt bestimmten Bedingungen. Achtung: Neben der Genehmigung der regionalen Behörde ist eventuell auch noch eine zusätzliche föderale oder regionale Genehmigung erforderlich, falls Sie die Art über regionale oder territoriale Grenzen transportieren.
- Flandern: online beschränkungen
- Wallonien: invasives@spw.wallonie.be
- Region Brüssel-Hauptstadt: biodiv@leefmilieu.brussels
- Föderale Behörde: online beschränkungen
- Für Ausnahmegenehmigungen, die die Einfuhrbeschränkungen betreffen, ist die föderale Regierung zuständig (Klicken Sie hier für NL und hier für FR)
- Eine Genehmigung für andere, nicht unter „Beschränkungen“ aufgeführten, Tätigkeiten kann ausnahmsweise von der Europäischen Kommission aus Gründen eines zwingenden öffentlichen Interesses erteilt werden, etwa aus Gründen sozialer oder wirtschaftlicher Art.
- In dem Fall ist die Eindämmung der Art unter kontrollierten Bedingungen zu gewährleisten
GENEHMIGUNGEN (2018-2023)
Lateinischer Name |
Deutscher Name |
Nummer |
Ziel | GN code |
Procyon lotor | Waschbär | 2 | Export - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Procyon lotor | Waschbär | 2 | Export - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Procyon lotor | Waschbär | 1 | Export - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Procyon lotor | Waschbär | 5 | Export - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Nasua Nasua | Roter Nasenbär | 1 | Export - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Nasua Nasua | Roter Nasenbär | 3 | Einfuhr - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Tamias sibiricus | Sibirisches Streifenhörnchen | 6 | Einfuhr - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Threskiornis aethiopicus | Heiliger Ibis | 14 | Einfuhr - Ex-situ-erhaltung | Ex 01060 19 00 |
Lithobates catesbeianus | Amerikanischer Ochsenfrosch | 100 (Gewebeprobe) | Einfuhr- Forschung | Ex 01060 19 00 |