EUROPÄISCHE UNION

Die Europäische Kommission wird bei der Umsetzung dieser Verordnung von vier wichtigen Organen unterstützt.

  • Der invasiver gebietsfremder Arten (IGA)-Ausschuss, der aus Vertretern aller Mitgliedstaaten besteht, befasst sich mit politischen Entscheidungen und stimmt darüber ab. Er unterstützt die Kommission bei den Vorbereitungsarbeiten, wenn es darum geht, in der IGA-Verordnung verankerte Bestimmungen umzusetzen. Dabei geht es hauptsächlich um die Annahme und Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung. Der Ausschuss trifft Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit.
  • Die IGA-Expertengruppe setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen und diskutiert über Themen in Verbindung mit Verordnungsbestimmungen, die nicht mit der Erstellung und Aktualisierung der EU-Liste in Zusammenhang stehen.
  • Das Wissenschaftliche Forum „IGA“umfasst Vertreter der Wissenschaft, die von den Mitgliedstaaten bestellt werden und zu allen wissenschaftlichen Fragen in Zusammenhang mit der Durchführung der IGA-Verordnung Beratung anbieten. Dabei beurteilen sie insbesondere die Risikobewertungen.
  • Die IGA-Arbeitsgruppe besteht aus Stakeholdern. Sie unterstützt die Kommission und hilft bei der Koordinierung mit nationalen und europäischen IGA-Interessengruppen.

BELGIEN

Die Umsetzung der europäischen IGA-Verordnung in Belgien ist hauptsächlich auf den Naturschutz ausgerichtet, für den die Föderale Behörde und die Regionen gemeinsam zuständig sind. Beispiele für diesbezügliche Tätigkeitsbereiche sind Grenzkontrollen, die Verwaltung der Wasserwege oder auch die Inspektionen in Tierhandlungen und Gartencentern. Aus diesem Grund gleicht das Bild der Behörden, die für die Durchführung der IGA-Verordnung zuständig sind, in Belgien einem Mosaik:

Die Föderale Behörde: die mit der IGA-Verordnung verbundenen föderalen Zuständigkeiten betreffen die Durchführung von Grenzkontrollen (Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie Ausnahmegenehmigungen) sowie alle Angelegenheiten, die mit der Nordsee in Zusammenhang stehen (z.B. marine IGA)

Die Regionen: die mit der IGA-Verordnung verbundenen regionalen Zuständigkeiten betreffen hingegen den innerstaatlichen Handel, die Beschlagnahme von Arten (und Genehmigungen für diesbezügliche Ausnahmen), die Überwachung und das Management:

Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen, kohärenten und koordinierten Umsetzung der europäischen IGA-Verordnung wurde zwischen der Föderalen Behörde, den Gemeinschaften und den Regionen im Juni 2020 ein Abkommen geschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Instanzen formell zu regeln.