KONTEXT

 

WARUM MÜSSEN WIR GEGEN INVASIVE GEBIETSFREMDE ARTEN VORGEHEN?

Invasive gebietsfremde Arten stellen für die europäische biologische Vielfalt eine riesige Bedrohung dar. Sie können das Aussterben einheimischer Arten bewirken oder die Funktionsweise ganzer Ökosysteme verändern. Es besteht zudem die Gefahr weitreichender wirtschaftlicher Auswirkungen, wenn sie Schäden an Infrastrukturen anrichten, den Transport behindern und die Erträge aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Fischerei vermindern.

Des Weiteren können einige Arten bei Mensch und Tier ernsthafte Gesundheitsprobleme verursachen, etwa durch Allergien oder die Übertragung von Krankheiten. Dieses Problem kostet die europäische Wirtschaft Schätzungen zufolge mindestens 12 Milliarden Euro.

Immer mehr dieser Arten gelangen nach Europa und verbreiten sich rasant. Die Kosten werden daher voraussichtlich weiter steigen. Vermutlich wird der Klimawandel diese Entwicklung in naher Zukunft noch verstärken. Hinzu kommt, dass sich die Kosten exponentiell erhöhen, wenn wir die schädlichen Arten nicht sofort bekämpfen.

PROBLEMLÖSUNG AUF EU-EBENE

Invasive gebietsfremde Arten kennen keine Landesgrenzen. Ist eine Art in einem Land einmal heimisch geworden, kann sie durch natürliche Verbreitung oder (un-)beabsichtigten menschlichen Eingriff auch in die Nachbarländer gelangen. Das Fehlen von Maßnahmen in den Nachbarländern kann zudem die auf nationaler Ebene organisierten Schritte zu Prävention und Management untergraben. Kurzum: Es führt kein Weg an einer europäischen Lösung vorbei.

Deshalb hat die Europäische Union neue Rechtsvorschriften für invasive gebietsfremde Arten eingeführt. In einem EU-weiten koordinierten Rahmen sind Maßnahmen zur Vorbeugung, Begrenzung und Eindämmung der nachteiligen Auswirkungen von IGA verankert.

Möchten Sie mehr erfahren? Dann lesen Sie diese Broschüre über invasive gebietsfremde Arten der Europäischen Kommission.

 

 

Verordnung

 

Bedenkliche ARTEN

Das zentrale Element der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über IGA ist die Liste der für die europäische Union bedenklichen invasiven gebietsfremden Arten. Diese Liste ist dynamisch: Sie wird regelmäßig weiterentwickelt und mindestens alle sechs Jahre umfassend aktualisiert. Sowohl die Europäische Kommission als auch die Mitgliedstaaten können die Aufnahme weiterer Arten vorschlagen. Diese unterliegt einer Risikobewertung, bei der unter anderem die Einbringungswege, das Etablierungspotenzial sowie die Auswirkungen der Arten auf die biologische Vielfalt, die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und die Wirtschaft betrachtet werden.

Die Risikobewertung wird dann dem Wissenschaftlichen Forum vorgelegt, das sich aus Vertretern der Wissenschaft zusammensetzt, ernannt von den Mitgliedstaaten. In Belgien handelt es sich dabei um einen Experten der Belgischen Biodiversitätsplattform. Das Wissenschaftliche Forum beurteilt die Risikobewertung auf Grundlage eines vereinbarten Verfahrens und abgestimmter Standards. Anschließend befasst sich der IGA-Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, mit der Frage, ob die Vorschläge die Aufnahmekriterien gemäß Artikel 4.3 der IGA-Verordnung  erfüllen. Jede Aktualisierung der Unionsliste erfordert die Zustimmung des IGA-Ausschusses mittels einer qualifizierten Mehrheit.

Nähere Einzelheiten zum Verfahren, vom Vorschlag bis hin zu einer eventuellen Aufnahme einer Art in die Liste, finden Sie hier.

 

MASSNAHMEN

Die europäische IGA-Verordnung umfasst drei verschiedene Arten von Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten. Die Reihenfolge ist hierarchisch.

  1. Prävention: Unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Nutzen ist es sinnvoller, einer Einbringung von IGA vorzubeugen als nachträglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb ist Prävention der erste Pfeiler. Dazu zählen Maßnahmen, welche die Wege betreffen, auf denen die IGA beabsichtigt oder unbeabsichtigt in die Europäische Union eingebracht werden und sich dort verbreiten. So verbietet die Verordnung beispielsweise den Handel, die Verwendung, den Transport, die Aufzucht, die Haltung und die Auswilderung der gelisteten Arten. Ausnahmen sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen über ein Genehmigungsverfahren möglich. Daneben verlangt die Verordnung von jedem Mitgliedstaat, dass er eine umfassende Analyse der für ihn relevanten Einbringungs- und Verbreitungswege vornimmt, um die prioritären Routen zu ermitteln. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen gegen diese Einbringungswege erarbeiten.
  1. Frühwarnsysteme und schnelles Handeln: Der zweite Pfeiler ist die Früherkennung und sofortige Beseitigung. Amtliche Kontrollen sorgen für die Entdeckung und Identifizierung von IGA bei ihrer Ankunft in der EU. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten ein Überwachungssystem einrichten, um die Daten über die IGA auf ihrem Gebiet zu erfassen und zu registrieren. Dieses Überwachungssystem muss in der Lage sein, eine Art so schnell wie möglich aufzuspüren. Sobald eine auf der Unionsliste befindliche Art erstmals (erneut) auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates auftaucht, ist dies der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu melden. Der betroffene Mitgliedstaat muss sofort Maßnahmen zur Beseitigung der Art ergreifen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung können nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
  1. Kontrolle der weit verbreiteten Arten: Der letzte Pfeiler befasst sich mit Arten, die bereits angesiedelt und weit verbreitet sind. Es geht darum, die Auswirkungen auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Jedes Land muss Maßnahmen treffen, um die Populationen der bereits etablierten Arten zu beseitigen, einzudämmen oder zu kontrollieren und die geschädigten oder zerstörten Lebensräume wieder herstellen.

Möchten Sie mehr erfahren? 

Den vollständigen Text der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten können Sie hier abrufen.

 

 

zuständige instanzen

EUROPÄISCHE UNION

Vier Organe unterstützen die Europäische Kommission bei der Umsetzung dieser Verordnung.

  • Der Ausschuss für invasive gebietsfremde Arten (IGA-Ausschuss) besteht aus Vertretern aller Mitgliedstaaten und ist für die politischen Entscheidungen zuständig. Er unterstützt die Kommission bei der Vorbereitung, um die in der IGA-Verordnung verankerten Bestimmungen umzusetzen, vor allem zur Anwendung und Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit.
  • Die IGA-Expertengruppe setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen und diskutiert über Themen, die nicht unmittelbar mit der Bearbeitung der EU-Liste in Zusammenhang stehen.
  • Das Wissenschaftliche Forum „IGA“ umfasst Vertreter der Wissenschaft, die von den Mitgliedstaaten ernannt werden. Das Forum berät zu allen wissenschaftlichen Fragen in Zusammenhang mit der Durchführung der IGA-Verordnung und beurteilt insbesondere die Risikobewertungen.
  • Die IGA-Arbeitsgruppe besteht aus Stakeholdern. Sie unterstützt die Kommission und hilft bei der Koordinierung mit nationalen und europäischen IGA-Interessengruppen.